Airdata AG klagt gegen Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur soll laut dem Stuttgarter Unternehmen Airdata dafür verantwortlich sein, dass die Telekom bei der Vergabe der D-Mobilfunknetze eine Lizenzverlängerung erhalten habe. Dies sei unter der Hand geschehen und damit nicht dem Vergabeverfahren entsprechend. Die Frequenzen wurden bis 2016 verlängert und waren nie in einer öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe an andere Anbieter freigegeben worden.
Aus diesem Grund klagte die Firma nun gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur und verlangte die Aberkennung der Frequenzen. Die Telekom stünde bei einem Erfolg der Klage vor einem großen Problem, denn gerade in ländlichen Regionen werden die Frequenzen des GMS-Netzes verstärkt genutzt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab der Klägerin nun teilweise Recht. Ein Teil des Streitstoffs wird zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an die Vorinstanz zurückgewiesen. Das Ziel der Firma Airdata ist, dass die Lizenzen neu ausgeschrieben werden müssen, um jedem der Anbieter eine Chance auf den Erwerb zu geben.
Damit steht die Bundesnetzagentur weiter wegen zweifelhafter Vergaben von Lizenzen in der Kritik. Tatsächlich existieren geheime Dokumente, die besagen, dass die Lizenzen gegen eine Gebühr von rund 60 Millionen Euro bis 2016 verlängert wurden. Etablierte Unternehmen werden demnach bevorzugt behandelt. Die Bundesnetzagentur allerdings weist natürlich jeden Vorwurf zurück und teilt mit, alle Vergaben seien korrekt und transparent abgelaufen.
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30.06.2011
tk